Corporate Carbon Footprint
... Kontrolle ist besser.
Der Corporate Carbon Footprint (CCF), auch als CO2-Bilanz oder Treibhausgasbericht bezeichnet, ist die Grundlage für eine Klimaschutzstrategie, da er die Emissionsquellen in Ihrer Organisation erfasst und übersichtlich aufzeigt, wo und in welcher Höhe Treibhausgasemissionen direkt oder indirekt aufgrund Ihrer Tätigkeiten innerhalb eines Geschäftsjahres entstanden sind.
Mit dem CCF können Sie Rückfragen von z. B. Kunden zum Ausmaß Ihrer CO2-Emissionen präzise beantworten und werden der CSRD-Anforderung an einen Nachhaltigkeitsbericht gerecht.
Der CCF dient Ihnen als Basis und Überblick über Ihre Ausgangslage, um Handlungsbedarfe zu erkennen, CO2-Reduktionspotenziale zu identifizieren und realistische Reduktionsziele zu setzen. Im Zeitverlauf hilft er Ihnen zudem, Erfolge sichtbar zu machen und diese zu kommunizieren. Unvermeidliche CO2-Emissionen können zuletzt durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden.
Welche Treibhausgase werden berücksichtigt?
Der Standard für die Bilanzierung von Unternehmen deckt sieben im Kyoto-Protokoll genannte Treibhausgase ab: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid/Lachgas (N2O), wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Da nicht alle Gase die gleiche Klimawirksamkeit haben, werden die einzelnen Treibhausgase entsprechend ihrer Wirkung über ihr Treibhauspotenzial in CO2-Äquivalente (CO2e) umgerechnet. Dieselbe Menge Methan ist zum Beispiel 21-mal so klimaschädlich wie CO2.
Um die Komplexität zu reduzieren, werden die Wirkungen der Gase in Abhängigkeit von ihrer schädigenden Klimawirkung in CO2e umgerechnet. Das Ergebnis der Emissionsbilanz ist also nicht als direkte Kohlenstoffdioxid-Emission zu verstehen, sondern als eine Umrechnung in Vergleichswerte, basierend auf dem wichtigsten anthropogenen Treibhausgas: Kohlenstoffdioxid (CO2).
Der Großteil (77 %) der frei gesetzten Treibhausgase ist tatsächlich CO2-bedingt, gefolgt von Methan (14 %). Besonders schädliche HFKW und FKW werden nur in vergleichsweise kleinen Mengen emittiert.
Was ist das GHG Protocol?
Greenhouse Gas Protocol Standard
Bei der Berechnung Ihrer CO2-Emissionen richten wir uns nach dem international anerkannten Greenhouse Gas Standard. Der GHG Protocol Corporate Standard kategorisiert Treibhausgasemissionen, die das Unternehmen aufgrund seiner Aktivitäten direkt oder indirekt verursacht, nach Scope 1, Scope 2 und Scope 3.
Das GHG Protocol geht zurück auf eine gemeinsame Initiative des World Resources Institute und des World Business Council for Sustainable Development in 1998. Ziel des Protokolls ist die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Berechnung von Treibhausgasen. Das GHG Protocol definiert eine globale Standardreihe für die Erfassung und Verwaltung von Treibhausgasemissionen für Unternehmen sowie den öffentlichen Bereich. Zudem gehen Vorgaben und Richtlinien hervor, die Ihr Unternehmen in die Lage versetzen, die eigenen Treibhausgasemissionen zu ermitteln und so auch den Corporate Carbon Footprint zu berechnen.
Die Scopes im Überblick
Scope-1-Emissionen sind Emissionen aus Quellen von stationären und mobilen Anlagen, die direkt von Unternehmen verantwortet oder kontrolliert werden. Dazu gehören Emissionen aus Energieträgern an dem Standort des Unternehmens, wie Erdgas und Brennstoffe, Kühlmittel, sowie Emissionen durch den Betrieb von Heizkesseln und Öfen. Unter Scope 1 fallen auch Emissionen des eigenen Fuhrparks (z. B. Autos, Lieferwagen, Lkw, Helikopter für Krankenhäuser, usw.).
Als indirekte Emissionen gelten laut GHG Protocol wiederum Emissionen, die als Folge Ihrer Geschäftstätigkeit heraus entstehen. Damit sind Quellen gemeint, die einem anderen Unternehmen gehören oder von diesem kontrolliert werden. Dazu gehören die sogenannten Scope-2- und 3-Emissionen. Das GHG Protocol trifft jedoch eine eindeutige Unterscheidung zwischen diesen beiden Geltungsbereichen.
Scope-2-Emissionen sind indirekte Treibhausgasemissionen aus eingekaufter leitungsgebundener Energie, wie Strom, Wasserdampf, Fernwärme und -kälte, die außerhalb der eigenen Systemgrenzen von Unternehmen erzeugt, aber von ihnen verbraucht wird. Da die Emissionen der Stromproduktion außerhalb des eigenen Unternehmens entstehen, gelten diese als indirekte Emissionen. Besitzt ein Unternehmen E-Fahrzeuge (Eigentum), so werden die Emissionen des Strombezugs in dieser Scope-Kategorie berücksichtigt.
Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen, die entlang der Wertschöpfungskette von Unternehmen entstehen.
Obwohl diese Emissionen nicht von Unternehmen kontrolliert werden, können sie durchaus den größten Anteil an den Treibhausgasemissionen von Unternehmen ausmachen.
Auf Grundlage der finanziellen Transaktionen des berichtenden Unternehmens unterscheidet das GHG Protocol bei den Scope-3-Emissionen zwischen vor- und nachgelagerten Emissionen:
Vorgelagerte Emissionen umfassen die indirekten Treibhausgasemissionen innerhalb der Wertschöpfungskette eines Unternehmens, die in Verbindung mit eingekauften Waren (materiellen Gütern) und Dienstleistungen (immateriellen Gütern) stehen.
Nachgelagerte Emissionen sind die indirekten Treibhausgasemissionen innerhalb der Wertschöpfungskette eines Unternehmens, die in Verbindung mit dessen verkauften Waren und Dienstleistungen stehen und entstehen, nachdem sie den Besitz oder die Kontrolle des betreffenden Unternehmens verlassen haben.
Anforderungen des Greenhouse Gas Protocols
Vom GHG Protocol ist vorgeschrieben, alle Scope-1- und 2-Emissionen zu bilanzieren. Obwohl die Bilanzierung von Scope-3-Emissionen nicht vorgeschrieben, sondern optional ist, ist sie für eine ganzheitliche Klimaschutzstrategie Ihres Unternehmens jedoch unausweichlich.
- Relevanz: Die organisatorischen und operativen Grenzen sind korrekt festgelegt, so dass alle wesentlichen Emissionsquellen im Treibhausgasinventar berücksichtigt sind.
- Vollständigkeit: Alle relevanten Emissionsquellen innerhalb der Systemgrenzen sind erfasst. Ausschlüsse werden begründet und dokumentiert.
- Konsistenz: Die verwendeten Berechnungsmethoden und die gesetzten Systemgrenzen erlauben eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitverlauf. Änderungen der Methodik sowie Systemgrenzen müssen benannt und begründet werden.
- Transparenz: Die verwendeten Daten, Berechnungen und Ergebnisse werden für Dritte transparent und nachvollziehbar dokumentiert.
- Genauigkeit: Verzerrungen und Unsicherheiten sind so weit wie möglich reduziert, damit die Ergebnisse als solide Entscheidungsbasis genutzt werden können.
Service & Kontakt
Wir sind für Sie da.
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Moritz Kroymann (Vertriebsleiter ProKlima)
Andrea Glausch (Green Business Managerin)
Erik Seifert (Berater Klimaschutzlösungen)